Das Gartenreich mit seinen bedeutenden historischen fünf Schlossanlagen mit Schlossgärten und Parks sowie dazugehörigen Museen, Kunstsammlungen und authentischen Ausstattungen und einer Vielzahl von weiteren Einzeldenkmalen wurde im Jahr 2000 in das UNESCO-Welterbe aufgenommen. Die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz wurde vom Land Sachsen-Anhalt mit der Aufgabe betraut, das historische Gartenreich auf wissenschaftlicher Grundlage zu bewahren, zu pflegen, zu restaurieren, zu erforschen und zu vermitteln. Als Hüterin des Welterbes hat die Stiftung einen auf zehn Jahre angelegen „Masterplan Bau- und Gartendenkmalpflege“ entwickelt, der den bestehenden Investitionsrückstau deutlich macht und die vordringlichen Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen, darunter die Sanierung des Gelben Hauses in Wörlitz und Entwicklung eines neuen UNESCO-Welterbezentrum, sowie die Sanierung und Entwicklung der Schlossensembles Oranienbaum und Mosigkau enthält.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Das Gartenreich Dessau-Wörlitz bildet eine unvergleichliche Kulturlandschaft von nationaler und internationaler Bedeutung. Es gehört nicht nur zu den kulturellen Leuchttürmen Ostdeutschlands, sondern ist auch UNESCO-Welterbe. Hier können Besucherinnen und Besucher die Kraft der Kultur und Natur erleben und erfahren, welche Bedeutung dieses kulturelle Erbe für unsere Gegenwart und Zukunft hat. Es freut mich daher sehr, dass wir heute die Finanzierungsvereinbarung für ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Erhalt dieser herausragenden Kulturlandschaft unterzeichnen konnten. Dies ist auch ein entscheidender Schritt, um das Gartenreich Dessau-Wörlitz besser auf die künftigen Herausforderungen vorzubereiten, die sich insbesondere aus der Klimakrise und dem Strukturwandel in der Region ergeben.“
Kulturminister Rainer Robra betonte: „Der Investitionsstau ist hoch. Was an Gestaltung, Restaurierung und Sanierung dringend notwendig ist, ist weit umfänglicher, als es der derzeitige finanzielle Rahmen zulässt. Darum brauchen wir dieses Sonderprogramm. Es ist ein entscheidender Schritt, um das Gartenreich Dessau-Wörlitz in seiner historischen Pracht zu erhalten und für kommende Generationen zu bewahren und zugleich ein Bekenntnis zur Bedeutung des kulturellen Erbes und zur Förderung von Kunst und Kultur.“
Die Finanzierung wird entsprechend der Verwaltungsvereinbarung zu je 50 Prozent von Bund und Land getragen. Das jeweils notwendige Geld für Bauvorhaben des Masterplans soll jährlich bewilligt werden und unterliegt dem generellen Haushaltsvorbehalt.
Prof. Dr. Harald Meller, kommissarischer Vorstand der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz: „Mit den in Aussicht gestellten Mitteln können wir nun die vordringlichsten Restaurierungsprojekte in der Bau- und Gartendenkmalpflege in Angriff nehmen. Damit retten wir nicht nur die genannten Denkmale vor ihrem drohenden Verfall, sondern können auch zukünftige wichtige Vorhaben wie den Aufbau eines Welterbe-Zentrums realisieren. Unser Dank gilt daher Bund und Land, die sich in vorbildlicher Weise für das UNESCO-Welterbe einsetzen und es uns ermöglichen, unseren satzungsgemäßen Auftrag weiterhin bestmöglich zu erfüllen.“