Bundesförderung im Kulturbereich
Die Kunst- und Kulturförderung ist nach dem Grundgesetz in Deutschland in erster Linie Sache der Bundesländer und Kommunen. Zugleich trägt der Bund mit eigenen Förderprogrammen zum Erhalt des kulturellen Erbes und der Kulturlandschaft bei.
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind zwar in erster Linie Aufgaben der Länder, die Erhaltung wichtiger nationaler Kulturdenkmäler ist aber von je her auch ein Schwerpunkt der Kulturpolitik des Bundes. Dafür setzt er bereits seit Jahrzehnten beträchtliche Mittel ein.
Bund und Länder wirken bei der Umsetzung der Bundesprogramme zum Denkmalschutz eng zusammen.
Das Programm "Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmalen von nationaler Bedeutung" wurde im Jahr 1950 ins Leben gerufen, um die Erhaltung von Baudenkmälern, archäologischen Stätten und historischen Parks und Gärten zu unterstützen, die in herausragender Weise nationale Ereignisse oder die Entwicklung der deutschen Kulturlandschaften deutlich machen.
Darüber hinaus legt der Bund in unterschiedlichen Abständen Denkmalschutzsonderprogramme auf.
Im Rahmen dieser Programme sollen gemäß der Intentionen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Baudenkmäler gefördert werden, deren Fortbestand akut gefährdet ist und die aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung das nationale baukulturelle Erbe entscheidend mit prägen. Damit wurden dringend benötigte Förderprogramme für die Baudenkmale geschaffen, die die Kriterien für das bereits seit Jahren laufende Denkmalpflegeprogramm „Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmalen von nationaler Bedeutung“ nicht erfüllen.
Die bereitgestellten Bundesmittel werden in gleicher Höhe durch die Länder, Kommunen, Eigentümer und bürgerschaftliches Engagement ergänzt und kommen vor allem kleinen und mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben in der Denkmalpflege zu gute.
Dazu werden jeweils Förderaufrufe veröffentlicht. Zum Denkmalschutzsonderprogramm XIII können Anträge noch bis zum 22. März 2024 entgegen genommen werden.
Die Antragsannahme erfolgt über die Länder. Aktuelle Förderaufrufe werden jeweils mit Pressemitteilung bekannt gegeben und veröffentlicht.
antragsannehmende Stelle in Sachsen-Anhalt nach Förderaufruf:
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
Ref. 61
Postfach 4165
39016 Magdeburg