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Immaterielles Kulturerbe in Sachsen-Anhalt

Unter dem Begriff „Immaterielles Kulturerbe“ werden lebendige kulturelle Ausdrucksformen verstanden. Diese prägen die lokale, regionale oder überregionale Identität und stärken den Zusammenhalt in einer Gemeinschaft, oftmals generationsübergreifend. Mit diesen Ausdrucksformen sind traditionelles Wissen, wie auch dazugehörige Instrumente, Objekte und Artefakte sowie von Generation zu Generation weitergegebene Fertigkeiten verbunden, die heute noch lebendig sind. Konkret werden laut UNESCO-Konvention folgende Bereiche definiert: mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen (einschließlich der Sprache der Träger), darstellende Künste wie Musik, Tanz und Theater, gesellschaftliche Bräuche, soziale Praktiken, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum sowie das Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken.

Mit dem Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes hat sich die Bundesrepublik Deutschland 2013 verpflichtet, das Immaterielle Kulturerbe zu erhalten, zu stärken und zu würdigen. Das bundesweite Verzeichnis listet die vielfältigen Ausdrucksformen auf und verleiht ihnen damit besondere Wertschätzung. Das Verzeichnis wird dabei von der Deutschen UNESCO-Kommission erstellt und in Zusammenarbeit mit verschiedenen staatlichen Akteuren gepflegt und fortgeführt. Das Verzeichnis zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergeben werden. Neben länderübergreifenden Kulturformen, wie dem handwerklichen Bierbrauen oder der Falknerei, sind auch regionalspezifische Traditionen, wie das Finkenmanöver im Harz, auf der Liste eingetragen. Einige dieser deutschlandweit anerkannten Formen des Immateriellen Kulturerbes kommen aus Sachsen-Anhalt oder werden hier in besonderer Weise gepflegt, so etwa die der Spergauer Lichtmeß, das niederdeutsche Theater, die Flößerei oder die Schachtradition in Ströbeck.

Beiträge aus Sachsen-Anhalts

Derzeit sind 144 Kulturformen und 13 Modellprogramme zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes in das Bundesweite Verzeichnis eingetragen (Stand März 2023). Aus Sachsen-Anhalt wurden bisher auf die Bundesliste aufgenommen:

Darüber hinaus werden vielfältige Kulturformen, wie das Brotbacken oder die Orgeltradition, die in das Bundesweite Verzeichnis eingetragen sind, in mehreren Ländern – manchmal in ganz Deutschland und darüber hinaus – aktiv gepflegt.

Aufnahmeverfahren

Eine Eintragung in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist eine öffentliche Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und ihrer Trägergruppen. Das Verzeichnis soll weitergeführt und gepflegt werden. Daher findet alle zwei Jahre eine Bewerbungsrunde statt, in der weitere Kulturformen geprüft und ausgewählt werden. Jedes Bundesland trifft eine Vorauswahl und leitet diese an die Kultusministerkonferenz weiter.

Die Erstellung des Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes ist mit einem mehrstufigen Verfahren verbunden, an dem die Länder und die Kultusministerkonferenz, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Auswärtige Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt sind.

In Sachsen-Anhalt können Gruppen, Vereine und Einzelpersonen alle zwei Jahre bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur ihre Bewerbungen um Aufnahme in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes einreichen. Die eingereichten Bewerbungen werden anschließend von einer Expertenkommission aus Sachsen-Anhalt fachlich begutachtet. Fachlicher Ansprechpartner zum Thema Immaterielles Kulturerbe ist der Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e.V. Dieser berät auch zum Auswahlverfahren. Zu einer frühzeitigen Inanspruchnahme der Beratungsangebote wird potentiellen Bewerbern ausdrücklich geraten.

Landesheimatbund Sachsen-Anhalt

Magdeburger Straße 21
06112 Halle (Saale)
Tel.: +49 0345 2 92 86 10
E-Mail: info(at)lhbsa.de