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Kulturförderung des Landes

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur stellt Landesmittel für kulturelle Projekte und Kultureinrichtungen bereit. Ziele der Förderung sind unter anderem, das kulturelle Erbe des Landes zu pflegen und zu erschließen, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und zu entwickeln und die Breitenkultur zu fördern.

Förderanträge können beim Landesverwaltungsamt gestellt werden. Dort sind die entsprechenden Formulare erhältlich und es werden Beratungsdienstleistungen angeboten.

Anträge sollten frühestmöglich gestellt werden. Fördermittel für Projekte, die im Folgejahr realisiert werden sollen, sind möglichst bis 1. Oktober des jeweiligen Jahres zu beantragen.